
Albanien: Auf einen Blick, Tageszeitung junge Welt, 04.07.2026
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Lexo edhe këto artikuj të ngjashëm:
- Albanien unterliegt in dem Freundschaftsspiel, das kaum jemand sehen wollte – KOHA.net
- Exklusiv: Bundesliga-Klub jagt Albanien-Star – Ausstiegsklausel macht Transfer möglich!
- Aus Freibad in Italien – Hunderte gestohlene Liegen tauchen in Albanien auf
- 350 Strandliegen in Italien geklaut: Gestohlenes Mobiliar taucht in Albanien auf
- Jahre später – 350 Strandliegen im Wert von 45.000 Euro in Italien gestohlen, in Albanien wieder aufgetaucht: „Können sie nicht zurückholen”
